Aufnahmeprozess
Ihr Weg zu neuen Möglichkeiten
Infos Lesen
Bevor Sie uns kontaktieren, möchten wir Sie bitten, die unten stehenden Aufnahmebedingungen sorgfältig zu lesen. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum nächstmöglichen Kursbeginn.
Bewerbung Abschicken
Wenn Sie alle nötigen Unterlagen zusammengetragen haben, können Sie sich über das Anmeldeformular auf dieser Seite bewerben. Sollten Sie noch Fragen haben, beachten Sie bitte unser FAQ.
Termin Vereinbaren
Die Aufnahme erfolgt immer nach einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung. Hierbei werden wir unter Berücksichtigung Ihrer Vorbildung mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Einstiegsmöglichkeit finden.
Test Schreiben
Vor der Aufnahme in die Abendhaupt-, bzw. Abendrealschule ist das Bestehen eines Deutschtests erforderlich, welcher auch zu Beratungszwecken und zu Ihrer Einstufung dient.
Informationen
Sie interessieren sich für unser Bildungsangebot für Erwachsene? Sie möchten sich über die Zugangsbedingungen zu unseren Schulzweigen informieren? Dann möchten wir Sie an dieser Stelle gerne über die wichtigsten Aspekte des Anmeldeverfahrens an unserer Schule informieren.
Kursbeginn an der Abendhaupt- und Abendrealschule
Neue Kurse beginnen immer nach den Sommerferien (meist im August) und im Februar. Der Februartermin ist jedoch in der Abendhauptschule nur bei ausreichender Anzahl von Anmeldungen möglich.
An der Abendhaupt- und Abendrealschule beginnen die nächsten Kurse am 27. August 2024.
Wir freuen uns auf unsere neuen Studierenden!
Aufnahmebedingungen für die Abendhaupt- und Abendrealschule
Zur Aufnahme in den Haupt- oder den Realschulzweig muss
- das 18. Lebensjahr erreicht und
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.
- Sie dürfen weder eine allgemein bildende Schule noch eine berufliche Vollzeitschule besuchen und
- bei Eintritt in die Schule müssen Sie berufstätig sein oder bereits mindestens 6 Monate berufstätig gewesen sein (Wehr- und Zivildienstzeiten, FSJ, BFD oder Kindererziehungszeiten sind anrechenbar; nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit können anteilig berücksichtigt werden).
- Sie dürfen noch keinen vergleichbaren Bildungsabschluss erworben haben.
- Wenn Sie die Abendrealschule besuchen möchten, müssen Sie einen Hauptschulabschluss besitzen.
Benötigte Unterlagen für eine Aufnahme an der Abendhaupt- und Abendrealschule
Falls Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zusenden.
Bitte reichen Sie bei Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein:
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite). Alternativ eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses mit gültigem Aufenthaltstitel, sowie eine aktuelle Meldebescheinigung
- Einen tabellarischen Lebenslauf mit lückenloser Darstellung Ihres schulischen und beruflichen Werdegangs
- Ein Passfoto
- Das Abschluss- oder Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, sowie zur Aufnahme in die Abendrealschule Ihr Hauptschulzeugnis
- Gegebenenfalls des letzte Zeugnis der beruflichen Schule
- Soweit zutreffend Nachweise der beruflichen Tätigkeiten, beziehungsweise der Arbeitslosigkeit, oder – falls vorhanden – ein berufliches Prüfungszeugniss (Gesellenbrief oder vergleichbar)
Sollten Sie Probleme mit der elektronischen Einreichung Ihrer Dokumente haben, können Sie uns diese auch postalisch zuschicken, oder persönlich im Sekretariat abgeben.
In jedem Fall sind Originale sämtlicher Dokumente zum Aufnahmegespräch mitzubringen!
Häufig Gestellte Fragen (FAQ)
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Interessenten. Bitte schauen Sie nach, ob Ihre Frage dort bereits beantwortet wurde, bevor Sie uns kontaktieren. Sollten Sie trotzdem weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine e-Mail schreiben, oder telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.
Wann kann ich mit einem Kurs an der Abendhaupt- und Abendrealschule beginnen?
Kurse beginnen im Februar und nach den Sommerferien. Voraussetzung ist allerdings, dass jeweils genügend Bewerber vorhanden sind.
Wer kann die Abendhaupt- und Abendrealschule besuchen?
Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und entweder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung nachweisen kann. Nachweise zur Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit sind erforderlich.
Kostet der Schulbesuch Geld?
Nein, der Schulbesuch ist kostenlos. Lediglich als Kaution für ausgeliehene Bücher müssen Sie zu Beginn des ersten Semesters 50,- EUR hinterlegen. Den Betrag erhalten Sie nach vollständiger Abgabe der ausgeliehenen Bücher wieder zurück.
Wie lange dauert es, bis ich den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss erhalten kann?
Den Realschulabschluss können Sie in der Regel nach 4 Semestern (2 Jahre), den Hauptschulabschluss nach 2 Semestern (1 Jahr) erreichen.
Kann man den Besuch der Schule verkürzen?
Ja, in der Realschule besteht bei sehr guten Leistungen die Möglichkeit 1 oder 2 Semester zu überspringen.
Ist der Haupt- bzw. Realschulabschluss an der AHRS staatlich anerkannt?
Ja, die Abendhaupt- und Abendrealschule Kassel ist eine staatliche Schule des Landes Hessen. Sie legen an der Schule bei den Lehrern, die Sie unterrichtet haben, Ihre Prüfungen ab. Der Abschluss an der AHRS ist ein vollwertiger, den Abschlüssen an der Tagesschule gleichgestellter Schulabschluss.
Kann ich mich persönlich beraten lassen?
Ja, es gibt die Möglichkeit der telefonischen Beratung. Sie können auch telefonisch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Die Öffnungszeiten unseres Sekretariats finden Sie unter Kontakt.
Muss ich mich an der Schule persönlich anmelden?
Ja, es erfolgt in jedem Fall eine persönliche Beratung vor Ort und ein Aufnahmegespräch mit einem Schulleitungsmitglied.
Gibt es eine Aufnahmeprüfung in verschiedenen Fächern?
Nein, aber alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an einem Deutschtest teilnehmen, der für die Aufnahme mitentscheident ist.
Gibt es Schulferien?
Ja, es gilt die Ferienordnung für die Schulen im Lande Hessen.
Gibt es für die Studierende der AHRS eine Ausbildungsförderung (BAföG)
Für die schulische Ausbildung an der AHRS kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der finanzielle Bedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist. Näheres erfahren Sie beim für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.